Unternehmensleitlinien und
Compliance Regeln
Präambel
Die DLB Overviechtach GmbH & Co. KG (nachfolgend ‚DLB‘ genannt) bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit (Corporate Social Responsibility). Diese Unternehmensleitlinien halten fest, was dies insbesondere hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Transparenz, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Dialog für uns bedeutet. Die Inhalte der Unternehmensleitlinien sind Ausdruck unserer Werte.
1. Grundverständnis über gesellschaftlich verantwortliche
Unternehmensführung
Die DLB übernimmt Verantwortung, indem sie die Folgen ihrer unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführt.
Wir tragen im Rahmen unserer Möglichkeiten und Handlungsräume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesellschaft an unserem Standort bei, an dem wir tätig sind. Wir orientieren uns dabei an den gesetzlichen Bestimmungen, allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität und Rechtschaffenheit und am Respekt vor der Menschenwürde.
2. Geltungsbereich
2.1 Dies Unternehmensleitlinien gelten für alle Geschäftseinheiten der DLB weltweit.
2.2 Wir verpflichten uns, die Einhaltung der Inhalte der Unternehmensleitlinien auch bei unseren Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen unserer Möglichkeiten und Handlungsräume zu fördern.
3. Eckpunkte gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung
Wir wirken aktiv darauf hin, dass die im Folgenden genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.
3.1 Einhaltung der Gesetze
DLB hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften
der Länder ein, in denen sie tätig ist. Bei Ländern mit schwachem institutionellem Rahmen prüfen wir sorgfältig, welche gute Unternehmenspraxis aus dem eigenen Heimatland für verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützend angewandt werden sollte.
3.2 Integrität und Organizational Governance
3.2.1 DLB orientiert ihr Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethnie.
3.2.2 DLB lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003, in Kraft seit 2005) ab.
Wir fördern auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.
3.2.3 DLB verfolgt saubere und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb. Im Wettbewerb richten wir uns an professionellem Verhalten und qualitätsgerechter Arbeit aus. Mit den Aufsichtsbehörden pflegen wir einen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang. Wir handeln zudem kartellrechtskonform.
3.3 Verbraucherinteressen
Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich DLB an verbraucherschützende Vorschriften sowie an angemessene Vertriebs-, Marketing- und Informationspraktiken. Besonders schutzbedürftige Gruppen (z.B. Jugendschutz) genießen besondere Aufmerksamkeit.
3.4 Kommunikation
DLB kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen der Unternehmensleitlinien und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen. Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen der Partner werden sensibel und vertraulich behandelt.
3.5 Menschenrechte
DLB setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein. Wir halten die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Resolution 217 A (III) von 1948) ein, insbesondere die nachfolgend genannten:
3.5.1 Privatsphäre
Schutz der Privatsphäre.
3.5.2 Gesundheit und Sicherheit
Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, insbesondere Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
3.5.3 Belästigung
Schutz der Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer
oder verbaler Belästigung oder Missbrauch.
3.5.4 Meinungsfreiheit
Schutz und Gewährung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.
3.6 Arbeitsbedingungen
DLB hält die folgenden Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organization = Internationale Arbeitsorganisation) ein:
3.6.1 Kinderarbeit
Das Verbot von Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind.
3.6.2 Zwangsarbeit
Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art.
3.6.3 Entlohnung
Die Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.
3.6.4 Arbeitnehmerrechte
Die Respektierung des Rechts der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit
sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.
3.6.5 Diskriminierungsverbot
Diskriminierungsfreie Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3.7 Arbeitszeit
DLB hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit ein.
3.8 Umweltschutz
DLB erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die ihre jeweiligen Betriebe betreffen, und handelt an allen Standorten umweltbewusst. DLB geht ferner verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um, gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration (Die 27 Grundsätze der „Rio Declaration on Environment and Development“ von 1992 als Ergebnis der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro).
3.9 Bürgerschaftliches Engagement
DLB trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der sie tätig ist und fördert entsprechende freiwillige Aktivitäten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
4. Umsetzung und Durchsetzung
DLB unternimmt alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen, die in den Unternehmensleitlinien beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden.